I. Zusammenleben in der Schule
Alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und
Schüler und Mitarbeiter der Oberschule
Badenhausen bemühen sich um Toleranz,
Solidarität, Rücksichtnahme, Selbstverantwortung
und Akzeptanz des anderen in seiner Eigenständigkeit. Jedes Mitglied
der Schule muss sich seiner Verantwortung für das demokratische
Miteinander bewusst sein und entsprechend handeln.
Deshalb verhalten sich alle offen, fair,
kritisch, aber auch selbstkritisch, was sich in einem freundlichen und
partnerschaftlichen Umgang miteinander ausdrückt. Auftretende
Probleme werden vertrauensbildend und offen erörtert und gelöst.
Alle
Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Unterricht. Damit der
Unterricht sinnvoll gestaltet werden kann, ist Zusammenarbeit zwischen
allen Beteiligten erforderlich. Dazu gehört auch, dass alle
vorbereitet kommen, ihre Materialien mitbringen, sich am Unterricht
beteiligen und diesen nicht stören.
II. Allgemeine Regelungen
1) Die Schule
Das Wohlbefinden von Lehrern und Schülern am
Arbeitsplatz hängt auch vom Zustand der Anlagen, Räume und
Einrichtungen ab. Es besteht deshalb für alle die Verpflichtung, für
die Erhaltung und Pflege der Schulgebäude und des Schulgeländes
Sorge zu tragen.
2) Die Klassenräume
Zwei Schülerinnen/Schüler als Ordnungsdienst betreuen im wöchentlichen
Wechsel ihren Klassenraum. Dabei achten sie auf Ordnung und
Sauberkeit, Licht und Belüftung. Bei Raumwechsel, z.B. bei Sport-
oder Fachunterricht und nach Unterrichtsschluss verlassen sie als
Letzte den Raum, schließen die Fenster und schalten ggf. das Licht
aus.
Jede
Klasse ist für die Sauberkeit ihres Unterrichtsraums verantwortlich.
Nach
der jeweils letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt. Findet
eine Lerngruppe einen Unterrichtsraum verschmutzt vor, meldet sie dies
der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer.
3) Die Fachräume
In
Fachräumen halten sich wegen ihrer besonderen Einrichtung oder
vorhandener Gefahrenquellen Schüler nicht ohne Lehrer auf. Es gelten
die besonderen Ordnungen für die jeweiligen Fachräume.
4) Das Lehrerzimmer
Das
Lehrerzimmer ist Pausen- und Arbeitsraum für die Lehrerinnen und
Lehrer. Gespräche mit Schülern finden außerhalb des Lehrerzimmers
statt.
5) Die Schülerbücherei
Die
Benutzung der Bücherei wird durch eine eigene Ordnung geregelt. Die
in der Schülerbücherei ausgeliehenen Bücher sind pfleglich zu
behandeln und termingerecht zurückzugeben.
6) Die Toiletten
Die
Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und müssen so behandelt
werden, dass auch der Nächste sie noch benutzen mag.
7) Pausenregelungen
a.
Vor dem Unterricht
Vor
dem Unterricht stehen den Schülerinnen und Schülern zum Aufenthalt
Schulhöfe und Pausenhallen zur Verfügung, ab 7:30 Uhr die Klassenräume.
b.
‚Kleine’ Pausen
Die
kleinen Pausen dienen dem Raum- und Lehrerwechsel. Die Schüler
bleiben im Klassenraum, wenn kein Raumwechsel vorgenommen werden muss,
und sorgen für Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht und
evtl. für Lüftung. In den kleinen Pausen während der Doppelstunden
verlässt die Lehrkraft den Klassen-/Unterrichtsraum grundsätzlich
nicht.
c.
‚Große’ Pausen
In
den großen Pausen verlassen alle die Klassenräume. Auf folgenden
beaufsichtigten Flächen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler
in den beiden großen Pausen aufhalten:
In
der Pausenhalle in Haus A (Aula), auf den Schulhöfen A, B und C und
bei gutem Wetter nach Freigabe durch den Hausmeister auf der Wiese
neben der großen Turnhalle. Ein Wechsel des Schulhofes während der
Pause ist nicht erlaubt.
Alle
weiteren Innenräume der Schule sind in den Pausen kein
Aufenthaltsbereich.
Bei
schlechtem Wetter können sich die Schülerinnen und Schüler nach
Ansage der Aufsicht in den Pausenräumen aufhalten.
Der
Lehrer/Die Lehrerin verlässt nach der Stunde als Letzter den
Unterrichtsraum. Die Klassenräume bleiben abgeschlossen bzw.
geschlossen.
In
der Aula werden in der 1. großen Pause belegte Brötchen verkauft, in
der 2. großen Pause Getränke und andere Esswaren.
d.
Das Pausenradio
Das
Pausenradio kann dienstags und freitags stattfinden.
e.
Ballspiele
Fußballspiele
sind auf dem Schulhof A und auf der Turnhallenwiese nur mit Softbällen
erlaubt. Das Basketballspielen ist auf den Schulhöfen A und C nur mit
schuleigenen Bällen erlaubt.
f.
Gefahren
Im
Winter sind das Werfen mit Schneebällen und Anlegen von Rutschbahnen
aus Sicherheitsgründen untersagt. Während des Vormittags darf das
Schulgelände nicht mit Fahrrädern, Fahrzeugen oder anderen Geräten
befahren werden.
g.
Reinigungsdienst
Die
Reinigung der Schulhöfe wird im wöchentlichen Wechsel durch Klassen
durchgeführt. Selbstverständlich hebt jeder herumliegenden Müll auf und entsorgt ihn in dafür vorgesehene Behälter.
8) Plakatieren
Aushänge
müssen genehmigt werden.
9) Umweltschutz in der Schule
Die
Umwelterziehung an der Oberschule - als anerkannte
»Umweltschule in Europa« - erfolgt nicht nur durch
Wissensvermittlung im Unterricht, sondern auch durch deren praktische
Umsetzung z.B. bei Müllvermeidung, Energiesparen oder Vermeidung
umweltschädlicher Arbeitsmaterialien.
In
unserer Schule wird Papier getrennt vom Restmüll gesammelt, deshalb
steht in jeder Klasse ein Behälter, in den nur Papier gehört.
Im Bereich des Umweltschutzes müssen Schule und Elternhaus
zusammenarbeiten, deshalb halten die Eltern ihre Kinder zu einem
umweltgerechten Verhalten auch in der Schule an.
III. Regelungen für Schüler/Schülerinnen
1) Umgang mit Medien
Mit
allen Lehr- und Lernmitteln ist so umzugehen, dass sie über einen längeren
Zeitraum verwendet werden können.
Bücher,
die leihweise ausgegeben worden sind, dürfen nicht mit Notizen,
Bemerkungen u. Ä. versehen werden. Alle Schulbücher sind unmittelbar
bei der Ausgabe auf Notizen, Bemerkungen usw. zu überprüfen und
diese der Lehrerin oder dem Lehrer zu melden. Alle ausgeliehenen Bücher
müssen mit einem Schutzumschlag versehen werden.
Nicht
sachgemäß behandelte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt
werden.
Alle
technischen Geräte müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Bei Beschädigung
und Zerstörung haftet der Verursacher.
Computer
sind in der Schule Hilfen zum Lernen und sollen entsprechend genutzt
werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Computerraum und im
Internet arbeiten, halten sich an die in den Klassen- und Fachräumen
für die schulische Nutzung aushängenden Regeln.
2) Verlassen des Schulgebäudes und der Pausenflächen
Während
der Unterrichtszeiten und in den Pausen am Vormittag dürfen Schüler
das Schulgelände nicht verlassen. Abweichungen von dieser Regel bedürfen
einer schriftlich Erlaubnis durch die Eltern.
3) Teilnahme am Unterricht / Entschuldigungen
Die
regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen
Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht. Bei Versäumnissen gelten die
Regeln des Elternbriefes „Schule schwänzen“.
4) Beurlaubungen
Beurlaubungen sind grundsätzlich schriftlich
von den Erziehungsberechtigten vorher zu beantragen:
für
einzelne Stunden bei der Fachlehrerin/ dem Fachlehrer,
für
einen Tag/länger als einen Tag bei der Klassenlehrerin/dem
Klassenlehrer,
für unmittelbar vor oder nach den Ferien bei
der Schulleitung.
5) Meldung fehlender Lehrer
Lehrer
und alle Schüler sind pünktlich zum jeweiligen Stundenbeginn im
entsprechenden Unterrichtsraum. Sollte ein Lehrer fünf Minuten nach
Ende der Pause noch nicht zum Unterricht eingetroffen sein, so meldet
dies der Klassensprecher im Sekretariat oder bei der Schulleitung.
6) Unfallverhütung, Sanitätsdienst
Durch
besonnenes Verhalten kann jeder dazu beitragen Unfälle zu vermeiden.
Falls sich ein Unfall ereignet, wird jede Lehrerin oder jeder Lehrer
sofort um Hilfe gebeten um weitere Maßnahmen zu veranlassen.
An
der OBS gibt es einen Schulsanitätsdienst. Schülerinnen und Schüler
ab der 9ten Jahrgangsstufe stehen für Hilfestellungen bei kleineren
Verletzungen zur Verfügung.
Ebenfalls
kann im Sekretariat erste Hilfe in Anspruch genommen werden.
Transporte
mit einem Krankenwagen zu einem Arzt oder in das Krankenhaus werden im
Sekretariat bestellt. Von dort werden auch die Erziehungsberechtigten
benachrichtigt.
7) Fahrräder
Fahrräder
können in den Fahrradständern abgestellt werden. Die Fahrräder, Mofas und andere Fahrzeuge
sind nicht versichert.
8) Walkman/MP3-Player u.a.
Die
Schule ist ein Ort der Kommunikation. Geräte wie z.B. Walkmen beeinträchtigen
die Unterrichtsarbeit, sie sind deshalb an unserer Schule nicht erwünscht.
Sie werden bei Benutzung von Lehrerinnen und Lehrern vorübergehend
(bis zum Unterrichtsende) in Verwahrung genommen.
9) Mobiltelefone
Klingelzeichen
und Benutzen eines Mobiltelefons stören den Unterrichts. Grundsätzlich
sind alle mobilen Telefone während des Unterrichtsvormittags
ausgeschaltet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät einbehalten und
nach Anforderung durch die Erziehungsberechtigten zurückgegeben. Im
Wiederholungsfall erfolgt eine Ordnungsmaßnahme.
Wird
bei Lernkontrollen oder Prüfungen ein Mobiltelefon als Hilfsmittel
benutzt, liegt eine Täuschung bzw. ein Täuschungsversuch vor.
Bei
Abschlussprüfungen haben die Schüler/innen unaufgefordert vor Beginn
der Prüfung ein mitgeführtes Handy bei der Aufsicht abzugeben.
10) Drogen
Schülerinnen
und Schülern der OBS ist der Besitz und der
Gebrauch von Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen untersagt. Schülern,
die Drogen in die Schule mitbringen, mit Drogen handeln oder für
Drogen werben, droht die konsequente Anwendung gesetzlicher
Regelungen.
11) Konsequenzen bei Regelverletzungen
Verstößt ein Schüler absichtlich oder grob fahrlässig gegen die
Schulordnung, so hat er mit besonderen Konsequenzen zu rechnen, wie
z.B.:
Verwarnung, Schadensersatz und den im Erlass des MK „Erziehungs-
und Ordnungsmaßnahmen“ genannten Maßnahmen. Dazu gehört auch die
Zusammenarbeit der Schule mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Führt eine Verwarnung nicht zu einer Verhaltensänderung, muss mit
entsprechenden Konsequenzen gerechnet werden.
12) Streitschlichtung
An
der OBS gibt es eine Streitschlichtergruppe. Die Gruppe der
ausgebildeten Streitschlichter besteht aus Schülerinnen und Schülern
verschiedener Klassenstufen. Sie stehen in jeder großen Pause für
Gespräche mit anderen Schülern bereit um sie in Konfliktfällen
unterstützen und beraten zu können.
13) Hausmeister, Sekretärin, sonstige
schulische Mitarbeiter
Die Schülerinnen und Schüler haben auch den Anweisungen der
Sekretärin, des Hausmeisters, sonstigen schulischen Mitarbeitern, der
mit Aufsichtsfunktion ausgestatteten Schülerinnen/Schülern und den
in der Cafeteria Tätigen Folge zu leisten.
IV. Hinweise für Eltern
1) Verfahren zur Konfliktregelung
Die OBS ist als eine Schule, die den
unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht
werden will, auf Rückmeldungen der Eltern angewiesen. Anfallende
Probleme sollen deshalb unverzüglich, offen und mit dem Ziel der
Verständigung und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erörtert
werden. Damit Missverständnisse frühzeitig ausgeräumt werden,
sollen die Eltern folgenden Weg zur Konfliktlösung im Rahmen des
Beratungskonzepts der Schule einhalten:
Zunächst wird versucht, den Konflikt im Gespräch zwischen dem Schüler
und dem Lehrer beizulegen. Führt dies zu keiner Lösung, ergeben sich
u.a. folgende Möglichkeiten:
· Das Problem wird zwischen Eltern und Lehrer besprochen.
· Die Beratungslehrkraft wird einbezogen.
Erst, wenn die aufgeführten Gespräche nicht zu einer Bereinigung
der Situation geführt haben, wird der Schulleiter hinzugezogen.
2) Vermeidung von Gefahren
Besprechen Sie mit Ihrem Kind - vor allem für Schülerinnen und
Schüler der Klasse 5 - den sichersten und kürzesten Schulweg,
appellieren Sie an rücksichtsvolles Verhalten im Schulbus.
Für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände unerlaubt
verlassen oder nach Unterrichtsschluss nicht unverzüglich ihren
Heimweg antreten, entfallen Aufsichtspflicht der Schule und Haftung.
Für Schülerinnen
und Schüler, die mit ihrem Fahrrad zur Schule kommen, ist ein
verkehrssicheres Rad erforderlich, es sollte ein Fahrradhelm benutzt
werden.
3) Drogenmissbrauch
Im Hinblick auf die Gefahren des Drogenmissbrauchs ist die gesamte
Schulgemeinde zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Die Schule bittet
die Eltern, Hinweise, die auf Drogenmissbrauch schließen lassen,
unverzüglich dem Schulleiter weiterzugeben. Selbstverständlich wird
Vertraulichkeit gewahrt.
V. Schlussbestimmung
Die Schulordnung wird den Schülerinnen und Schülern
der Haupt- und Realschule Badenhausen ausgehändigt und die Zusage der
Einhaltung durch Eltern und Schüler bestätigt.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die
Schulordnung durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer besprochen.
Die Besprechung wird im Klassenbuch vermerkt.
Diese
Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 17. Mai 2010 beschlossen.
Schülerarbeitsvertrag
1.
Ich bereite mich auf den jeweiligen Unterricht vor. Ich lege nur die für
die entsprechende Stunde
notwendigen Gegenstände auf meinen Schülertisch.
2. Unsere Unterrichtsräume sind geheizt, sodass ich
keine Außenkleidung und Mütze im Klassenraum
trage.
3.
Das Benutzen von Walk- und Diskmen oder MP3-Playern trägt nicht zum
Gelingen des Unterrichts bei. Ich bringe sie daher erst gar nicht mit
zur Schule.
4. Ich leiste meinen Beitrag zum Umweltschutz: Aus
diesem Grunde helfe ich mit, dass das gesamte
Schulgebäude und -gelände von jeglichem Abfall frei bleibt und
anfallender Müll sachgerecht entsorgt wird.
5.
Die Art des Umganges miteinander sagt etwas über das Klima in der
Schule aus. Schüler und Lehrer bedienen sich untereinander und anderen
Erwachsenen gegenüber einer angemessenen Ausdrucksweise bzw. eines
entsprechenden Umgangstones.
6.
Pünktlichkeit hat im Leben eines jeden Menschen eine wichtige
Bedeutung. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich pünktlich zum
Unterricht erscheine und mich bei begründeter Verspätung
unaufgefordert entschuldige.
7.
Private Unterhaltungen, Rufen in die Klasse, ‚Motzereien’ und Unmutsäußerungen,
Schaukeln mit dem Stuhl, Herumlaufen in der Klasse usw. stören unser
Zusammenleben im Unterricht. ‚Wir erziehen uns gegenseitig!’
8.
Das Befolgen von Höflichkeitsregeln wie Grüßen, Aufhalten von Türen
für Nachfolgende, Tragen von angemessener Kleidung usw. bildet die Persönlichkeit.
Wir machen uns gegenseitig darauf aufmerksam.
9.
Kommt eine Lehrperson zum Stundenbeginn in die Klasse, stehe ich auf,
begrüße sie und setze mich erst nach Aufforderung. Auf diese Weise
vereinfachen wir den Unterrichtsbeginn.
10.
Es gehört zum guten Benehmen, dass ich während des Unterrichts Essen,
Trinken und Kaugummikauen
unterlasse.
11.
Es ist selbstverständlich, dass ich Lehreranweisungen folge.