Oberschule Badenhausen

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Unsere Schulordnung

Hier finden Sie die Schulordnung als pdf-Datei (zum Herunterladen). Zum Öffnen von pdf-Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Hinweise zum Thema "Schulschwänzen" und "Rauchen" finden Sie, indem Sie die entsprechenden Wörter anklicken. Nachfolgend können Sie sich die Schulordnung und den Schülerarbeitsvertrag auch im Web anschauen:

 

 I. Zusammenleben in der Schule

Alle Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Mitarbeiter der Oberschule Badenhausen bemühen sich um Toleranz, Solidarität, Rücksichtnahme, Selbstverantwortung und Akzeptanz des anderen in seiner Eigenständigkeit. Jedes Mitglied der Schule muss sich seiner Verantwortung für das demokratische Miteinander bewusst sein und entsprechend handeln.

Deshalb verhalten sich alle offen, fair, kritisch, aber auch selbstkritisch, was sich in einem freundlichen und partnerschaftlichen Umgang miteinander ausdrückt. Auftretende Probleme werden vertrauensbildend und offen erörtert und gelöst.

Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Unterricht. Damit der Unterricht sinnvoll gestaltet werden kann, ist Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erforderlich. Dazu gehört auch, dass alle vorbereitet kommen, ihre Materialien mitbringen, sich am Unterricht beteiligen und diesen nicht stören.

II. Allgemeine Regelungen

1) Die Schule

Das Wohlbefinden von Lehrern und Schülern am Arbeitsplatz hängt auch vom Zustand der Anlagen, Räume und Einrichtungen ab. Es besteht deshalb für alle die Verpflichtung, für die Erhaltung und Pflege der Schulgebäude und des Schulgeländes Sorge zu tragen.

2) Die Klassenräume

Zwei Schülerinnen/Schüler als Ordnungsdienst betreuen im wöchentlichen Wechsel ihren Klassenraum. Dabei achten sie auf Ordnung und Sauberkeit, Licht und Belüftung. Bei Raumwechsel, z.B. bei Sport- oder Fachunterricht und nach Unterrichtsschluss verlassen sie als Letzte den Raum, schließen die Fenster und schalten ggf. das Licht aus.

Jede Klasse ist für die Sauberkeit ihres Unterrichtsraums verantwortlich.

Nach der jeweils letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt. Findet eine Lerngruppe einen Unterrichtsraum verschmutzt vor, meldet sie dies der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer.

3) Die Fachräume

In Fachräumen halten sich wegen ihrer besonderen Einrichtung oder vorhandener Gefahrenquellen Schüler nicht ohne Lehrer auf. Es gelten die besonderen Ordnungen für die jeweiligen Fachräume.

4) Das Lehrerzimmer

Das Lehrerzimmer ist Pausen- und Arbeitsraum für die Lehrerinnen und Lehrer. Gespräche mit Schülern finden außerhalb des Lehrerzimmers statt.

5) Die Schülerbücherei

Die Benutzung der Bücherei wird durch eine eigene Ordnung geregelt. Die in der Schülerbücherei ausgeliehenen Bücher sind pfleglich zu behandeln und termingerecht zurückzugeben.

6) Die Toiletten

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und müssen so behandelt werden, dass auch der Nächste sie noch benutzen mag.

7) Pausenregelungen

a. Vor dem Unterricht

Vor dem Unterricht stehen den Schülerinnen und Schülern zum Aufenthalt Schulhöfe und Pausenhallen zur Verfügung, ab 7:30 Uhr die Klassenräume.

b. ‚Kleine’ Pausen

Die kleinen Pausen dienen dem Raum- und Lehrerwechsel. Die Schüler bleiben im Klassenraum, wenn kein Raumwechsel vorgenommen werden muss, und sorgen für Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht und evtl. für Lüftung. In den kleinen Pausen während der Doppelstunden verlässt die Lehrkraft den Klassen-/Unterrichtsraum grundsätzlich nicht.

c. ‚Große’ Pausen

In den großen Pausen verlassen alle die Klassenräume. Auf folgenden beaufsichtigten Flächen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in den beiden großen Pausen aufhalten:

In der Pausenhalle in Haus A (Aula), auf den Schulhöfen A, B und C und bei gutem Wetter nach Freigabe durch den Hausmeister auf der Wiese neben der großen Turnhalle. Ein Wechsel des Schulhofes während der Pause ist nicht erlaubt.

Alle weiteren Innenräume der Schule sind in den Pausen kein Aufenthaltsbereich.

Bei schlechtem Wetter können sich die Schülerinnen und Schüler nach Ansage der Aufsicht in den Pausenräumen aufhalten.

Der Lehrer/Die Lehrerin verlässt nach der Stunde als Letzter den Unterrichtsraum. Die Klassenräume bleiben abgeschlossen bzw. geschlossen.

In der Aula werden in der 1. großen Pause belegte Brötchen verkauft, in der 2. großen Pause Getränke und andere Esswaren.

d. Das Pausenradio

Das Pausenradio kann dienstags und freitags stattfinden.

 e. Ballspiele

Fußballspiele sind auf dem Schulhof A und auf der Turnhallenwiese nur mit Softbällen erlaubt. Das Basketballspielen ist auf den Schulhöfen A und C nur mit schuleigenen Bällen erlaubt.

f. Gefahren

Im Winter sind das Werfen mit Schneebällen und Anlegen von Rutschbahnen aus Sicherheitsgründen untersagt. Während des Vormittags darf das Schulgelände nicht mit Fahrrädern, Fahrzeugen oder anderen Geräten befahren werden.

g. Reinigungsdienst

Die Reinigung der Schulhöfe wird im wöchentlichen Wechsel durch Klassen durchgeführt. Selbstverständlich hebt jeder herumliegenden Müll auf und entsorgt ihn in dafür vorgesehene Behälter.

8) Plakatieren

Aushänge müssen genehmigt werden.

9) Umweltschutz in der Schule

Die Umwelterziehung an der Oberschule - als anerkannte  »Umweltschule in Europa« - erfolgt nicht nur durch Wissensvermittlung im Unterricht, sondern auch durch deren praktische Umsetzung z.B. bei Müllvermeidung, Energiesparen oder Vermeidung umweltschädlicher Arbeitsmaterialien.

In unserer Schule wird Papier getrennt vom Restmüll gesammelt, deshalb steht in jeder Klasse ein Behälter, in den nur Papier gehört.

Im Bereich des Umweltschutzes müssen Schule und Elternhaus zusammenarbeiten, deshalb halten die Eltern ihre Kinder zu einem umweltgerechten Verhalten auch in der Schule an.

III. Regelungen für Schüler/Schülerinnen

1) Umgang mit Medien

Mit allen Lehr- und Lernmitteln ist so umzugehen, dass sie über einen längeren Zeitraum verwendet werden können.

Bücher, die leihweise ausgegeben worden sind, dürfen nicht mit Notizen, Bemerkungen u. Ä. versehen werden. Alle Schulbücher sind unmittelbar bei der Ausgabe auf Notizen, Bemerkungen usw. zu überprüfen und diese der Lehrerin oder dem Lehrer zu melden. Alle ausgeliehenen Bücher müssen mit einem Schutzumschlag versehen werden.

Nicht sachgemäß behandelte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden.

Alle technischen Geräte müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Bei Beschädigung und Zerstörung haftet der Verursacher.

Computer sind in der Schule Hilfen zum Lernen und sollen entsprechend genutzt werden. Alle Schülerinnen und Schüler, die im Computerraum und im Internet arbeiten, halten sich an die in den Klassen- und Fachräumen für die schulische Nutzung aushängenden Regeln.

2) Verlassen des Schulgebäudes und der Pausenflächen

Während der Unterrichtszeiten und in den Pausen am Vormittag dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen. Abweichungen von dieser Regel bedürfen einer schriftlich Erlaubnis durch die Eltern.

3) Teilnahme am Unterricht / Entschuldigungen

Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht. Bei Versäumnissen gelten die Regeln des Elternbriefes „Schule schwänzen“.

4) Beurlaubungen

Beurlaubungen sind grundsätzlich schriftlich von den Erziehungsberechtigten vorher zu beantragen:

für einzelne Stunden bei der Fachlehrerin/ dem Fachlehrer,

für einen Tag/länger als einen Tag bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer,

für unmittelbar vor oder nach den Ferien bei der Schulleitung.

5) Meldung fehlender Lehrer

Lehrer und alle Schüler sind pünktlich zum jeweiligen Stundenbeginn im entsprechenden Unterrichtsraum. Sollte ein Lehrer fünf Minuten nach Ende der Pause noch nicht zum Unterricht eingetroffen sein, so meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat oder bei der Schulleitung.

6) Unfallverhütung, Sanitätsdienst

Durch besonnenes Verhalten kann jeder dazu beitragen Unfälle zu vermeiden. Falls sich ein Unfall ereignet, wird jede Lehrerin oder jeder Lehrer sofort um Hilfe gebeten um weitere Maßnahmen zu veranlassen.

An der OBS gibt es einen Schulsanitätsdienst. Schülerinnen und Schüler ab der 9ten Jahrgangsstufe stehen für Hilfestellungen bei kleineren Verletzungen zur Verfügung.

Ebenfalls kann im Sekretariat erste Hilfe in Anspruch genommen werden.

Transporte mit einem Krankenwagen zu einem Arzt oder in das Krankenhaus werden im Sekretariat bestellt. Von dort werden auch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.

7) Fahrräder

Fahrräder können in den Fahrradständern abgestellt werden. Die Fahrräder, Mofas und andere Fahrzeuge sind nicht versichert.

8) Walkman/MP3-Player u.a.

Die Schule ist ein Ort der Kommunikation. Geräte wie z.B. Walkmen beeinträchtigen die Unterrichtsarbeit, sie sind deshalb an unserer Schule nicht erwünscht. Sie werden bei Benutzung von Lehrerinnen und Lehrern vorübergehend (bis zum Unterrichtsende) in Verwahrung genommen.

9) Mobiltelefone

Klingelzeichen und Benutzen eines Mobiltelefons stören den Unterrichts. Grundsätzlich sind alle mobilen Telefone während des Unterrichtsvormittags ausgeschaltet. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät einbehalten und nach Anforderung durch die Erziehungsberechtigten zurückgegeben. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Ordnungsmaßnahme.

Wird bei Lernkontrollen oder Prüfungen ein Mobiltelefon als Hilfsmittel benutzt, liegt eine Täuschung bzw. ein Täuschungsversuch vor.

Bei Abschlussprüfungen haben die Schüler/innen unaufgefordert vor Beginn der Prüfung ein mitgeführtes Handy bei der Aufsicht abzugeben.

10) Drogen

Schülerinnen und Schülern der OBS ist der Besitz und der Gebrauch von Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen untersagt. Schülern, die Drogen in die Schule mitbringen, mit Drogen handeln oder für Drogen werben, droht die konsequente Anwendung gesetzlicher Regelungen.

11) Konsequenzen bei Regelverletzungen

Verstößt ein Schüler absichtlich oder grob fahrlässig gegen die Schulordnung, so hat er mit besonderen Konsequenzen zu rechnen, wie z.B.:

Verwarnung, Schadensersatz und den im Erlass des MK „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ genannten Maßnahmen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit der Schule mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Führt eine Verwarnung nicht zu einer Verhaltensänderung, muss mit entsprechenden Konsequenzen gerechnet werden.

12) Streitschlichtung

An der OBS gibt es eine Streitschlichtergruppe. Die Gruppe der ausgebildeten Streitschlichter besteht aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassenstufen. Sie stehen in jeder großen Pause für Gespräche mit anderen Schülern bereit um sie in Konfliktfällen unterstützen und beraten zu können.

13) Hausmeister, Sekretärin, sonstige schulische Mitarbeiter

Die Schülerinnen und Schüler haben auch den Anweisungen der Sekretärin, des Hausmeisters, sonstigen schulischen Mitarbeitern, der mit Aufsichtsfunktion ausgestatteten Schülerinnen/Schülern und den in der Cafeteria Tätigen Folge zu leisten.

IV. Hinweise für Eltern

1) Verfahren zur Konfliktregelung

Die OBS ist als eine Schule, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden will, auf Rückmeldungen der Eltern angewiesen. Anfallende Probleme sollen deshalb unverzüglich, offen und mit dem Ziel der Verständigung und in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erörtert werden. Damit Missverständnisse frühzeitig ausgeräumt werden, sollen die Eltern folgenden Weg zur Konfliktlösung im Rahmen des Beratungskonzepts der Schule einhalten:

Zunächst wird versucht, den Konflikt im Gespräch zwischen dem Schüler und dem Lehrer beizulegen. Führt dies zu keiner Lösung, ergeben sich u.a. folgende Möglichkeiten:

· Das Problem wird zwischen Eltern und Lehrer besprochen.

· Die Beratungslehrkraft wird einbezogen.

Erst, wenn die aufgeführten Gespräche nicht zu einer Bereinigung der Situation geführt haben, wird der Schulleiter hinzugezogen.

2) Vermeidung von Gefahren

Besprechen Sie mit Ihrem Kind - vor allem für Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 - den sichersten und kürzesten Schulweg, appellieren Sie an rücksichtsvolles Verhalten im Schulbus.

Für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände unerlaubt verlassen oder nach Unterrichtsschluss nicht unverzüglich ihren Heimweg antreten, entfallen Aufsichtspflicht der Schule und Haftung.

Für Schülerinnen und Schüler, die mit ihrem Fahrrad zur Schule kommen, ist ein verkehrssicheres Rad erforderlich, es sollte ein Fahrradhelm benutzt werden.

3) Drogenmissbrauch

Im Hinblick auf die Gefahren des Drogenmissbrauchs ist die gesamte Schulgemeinde zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Die Schule bittet die Eltern, Hinweise, die auf Drogenmissbrauch schließen lassen, unverzüglich dem Schulleiter weiterzugeben. Selbstverständlich wird Vertraulichkeit gewahrt.

V. Schlussbestimmung

Die Schulordnung wird den Schülerinnen und Schülern der Haupt- und Realschule Badenhausen ausgehändigt und die Zusage der Einhaltung durch Eltern und Schüler bestätigt.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird die Schulordnung durch die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer besprochen.

Die Besprechung wird im Klassenbuch vermerkt.

Diese Schulordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 17. Mai 2010 beschlossen.

 Schülerarbeitsvertrag

 1. Ich bereite mich auf den jeweiligen Unterricht vor. Ich lege nur die für die entsprechende Stunde notwendigen Gegenstände auf meinen Schülertisch.

 2. Unsere Unterrichtsräume sind geheizt, sodass ich keine Außenkleidung und Mütze im Klassenraum trage.

 3. Das Benutzen von Walk- und Diskmen oder MP3-Playern trägt nicht zum Gelingen des Unterrichts bei. Ich bringe sie daher erst gar nicht mit zur Schule.

 4. Ich leiste meinen Beitrag zum Umweltschutz: Aus diesem Grunde helfe ich mit, dass das gesamte Schulgebäude und -gelände von jeglichem Abfall frei bleibt und anfallender Müll sachgerecht entsorgt wird.

 5. Die Art des Umganges miteinander sagt etwas über das Klima in der Schule aus. Schüler und Lehrer bedienen sich untereinander und anderen Erwachsenen gegenüber einer angemessenen Ausdrucksweise bzw. eines entsprechenden Umgangstones.

 6. Pünktlichkeit hat im Leben eines jeden Menschen eine wichtige Bedeutung. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich pünktlich zum Unterricht erscheine und mich bei begründeter Verspätung unaufgefordert entschuldige.

 7. Private Unterhaltungen, Rufen in die Klasse, ‚Motzereien’ und Unmutsäußerungen, Schaukeln mit dem Stuhl, Herumlaufen in der Klasse usw. stören unser Zusammenleben im Unterricht. ‚Wir erziehen uns gegenseitig!’

 8. Das Befolgen von Höflichkeitsregeln wie Grüßen, Aufhalten von Türen für Nachfolgende, Tragen von angemessener Kleidung usw. bildet die Persönlichkeit. Wir machen uns gegenseitig darauf aufmerksam.

 9. Kommt eine Lehrperson zum Stundenbeginn in die Klasse, stehe ich auf, begrüße sie und setze mich erst nach Aufforderung. Auf diese Weise vereinfachen wir den Unterrichtsbeginn.

10. Es gehört zum guten Benehmen, dass ich während des Unterrichts Essen, Trinken und  Kaugummikauen unterlasse.

11. Es ist selbstverständlich, dass ich Lehreranweisungen folge.

Unentschuldigtes Fehlen

Hier finden Sie die Elterninformation zum Thema "unentschuldigtes Fehlen" als pdf-Datei (zum Herunterladen). Zum Öffnen von pdf-Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Nachfolgend können Sie sie sich auch im Web anschauen: